AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Behrendt Planungs-Gesellschaft mbH

§ 1
Geltungsbereich, abweichende Geschäftsbedingungen

Die Behrendt Planungs-Gesellschaft mbH erbringt Leistungen ausschließlich auf Basis der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit zwischen dem Kunden und der Behrendt Planungs-Gesellschaft mbH nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, selbst wenn wir deren Geltung nicht ausdrücklich widersprechen.

§ 2
Angebote

(1) Angebote der Behrendt Planungs-Gesellschaft mbH sind bis zur endgültigen Auftragsbestätigung freibleibend. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.

(2) Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen, Konstruktionen, Entwürfe, Kalkulationen, Prospekte, Dateien, Schriftstücke etc. dürfen nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung vervielfältigt, nachgeahmt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

§ 3
Zustandekommen von Verträgen

Der Vertrag zwischen der Behrendt Planungs-Gesellschaft mbH und dem Kunden kommt zustande, wenn entweder der Kunde ein Angebot der Behrendt Planungs-Gesellschaft mbH annimmt oder wir ein Angebot des Kunden schriftlich bestätigen oder wir nach Erteilung eines Auftrages durch den Kunden die beauftragten Leistungen erbringen. Enthält eine Auftragsbestätigung der Behrendt Planungs-Gesellschaft mbH Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als von dem Kunden genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

§ 4
Pflichten und Rechte

(1) Der Inhalt der von der Behrendt Planungs-Gesellschaft mbH zu erbringenden Leistungen ergibt sich vorrangig aus unserem Angebot oder der schriftlichen Auftragsbestätigung.

(2) Von uns angegebene Leistungszeiten verstehen sich als unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Die Erbringung von Teilleistungen durch uns ist zulässig.

(3) Nach Beendigung der Leistungen und deren Honorierung hat die Behrendt Planungs-Gesellschaft mbH dem Kunden auf Verlangen die genehmigten Bauvorlagen, Kopien der Original-Zeichnungen und sonstige Unterlagen auszuhändigen. Die Aufbewahrungspflicht endet fünf Jahre nach Beendigung der Leistungen.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Planung und Durchführung der Bauaufgabe zu fördern, insbesondere soll er anstehende Fragen unverzüglich entscheiden und erforderliche Genehmigungen so schnell wie möglich herbeiführen. Weisungen an die übrigen am Bau Beteiligten darf er nur im Einvernehmen mit uns erteilen, soweit unsere Aufgabenbereiche betroffen sind.

(5) Die Behrendt Planungs-Gesellschaft mbH übernimmt keine Garantie in Bezug auf die Richtigkeit von Kostenermittlungen. Eine Obergrenze für die Baukosten ist mit so ermittelten Beträgen nicht verbunden. Ebenfalls sind die ermittelten Kosten keine Beschaffenheit des zu erbringenden Werkes. Sobald und soweit für uns in den einzelnen Planungsphasen Baukostenabweichungen erkennbar sind, werden wir den Kunden hierauf unter Nennung der Gründe hinweisen und Vorschläge zur Abhilfe, insbesondere zur Kosteneinsparung oder entsprechende Kompensationsmaßnahmen, unterbreiten.

(6) Die Behrendt Planungs-Gesellschaft mbH wird die Pläne rechtzeitig vor Beginn der Ausführung der im jeweiligen Plan enthaltenen Leistung – an den Kunden zur Prüfung vorlegen. Der Kunde prüft die Pläne unverzüglich und gibt sie frei bzw. leitet sie mit Änderungsanmerkungen zurück. Nach den Plänen darf erst nach Freigabe durch den Kunden gebaut werden.

§ 5
Zahlungen

(1) Der Kunde ist auf Anforderung zu Abschlagszahlungen nach dem jeweiligen Stand der erbrachten Leistungen verpflichtet.

(2) Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich sämtliche Preisangaben der Behrendt Planungs-Gesellschaft mbH netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(3) Zahlungen sind ohne Abzug sofort fällig.

(4) Wechsel, Schecks und sonstige unbare Zahlungen nehmen wir lediglich erfüllungshalber an.

§ 6
Urheber- und Eigentumsrechte

Wir behalten uns das Eigentum sowie die Nutzungsrechte an erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnissen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Rechnungen der Behrendt Planungs-Gesellschaft mbH vor. Der Kunde erkennt an, dass die im Zuge der Vertragserfüllung von uns übergebenen Unterlagen, Konstruktionen, Pläne, Zeichnungen, Entwürfe, Kalkulationen, Prospekte, Dateien, Schriftstücke etc. urheberrechtlich geschützt sind und das Urheberrecht bei der Behrendt Planungs-Gesellschaft mbH verbleibt. Wir übertragen dem Kunden die Nutzungsrechte an den urheberrechtlich geschützten Werken nur in dem Umfange, in dem die Übertragung zum Zwecke der Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen notwendig ist. Die Weitergabe der urheberrechtlich geschützten Werke an Dritte ohne schriftliche Zustimmung von der Behrendt Planungs-Gesellschaft mbH ist unzulässig. Das gleiche gilt für die Veränderung, Nachahmung oder Vervielfältigung derartiger urheberrechtlich geschützter Werke.

§ 7
Aufrechnung/Zurückbehaltung

Der Kunde kann gegenüber Ansprüchen der Behrendt Planungs-Gesellschaft mbH nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Die Zurückhaltung von Leistungen, die der Kunde uns schuldet, ist nur wegen solcher Ansprüche zulässig, die im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen oder unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 8
Abnahme

(1) Die Leistungen der Behrendt Planungs-Gesellschaft mbH sind nach im wesentlichen vertragsgemäßer Erbringung der beauftragten Leistung, spätestens nach Leistungsphase 8 abzunehmen. Leistungen der Leistungsphase 9 werden gesondert abgenommen. Teilabnahmen sind auf Antrag zulässig.

(2) Im Falle einer Kündigung ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, den erreichten Leistungsstand gemeinsam festzustellen und zu dokumentieren.

§ 9
Haftung

1. Unsere vertragliche und außervertragliche (deliktische) Haftung sowie die Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss wird wie folgt beschränkt, wobei die Beweislast für die eine Haftungsbegrenzung oder einen Haftungsausschluss begründenden Tatsachen uns obliegt:

Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten.
Bei grob fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden sowie bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Schadensersatzanspruch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf.

Eine Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit wir wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften. Eventuelle Ansprüche des Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz, bei einer von uns gegebenen Garantie sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels werden durch die vorstehenden Haftungsbegrenzungen nicht berührt.

2. Will der Kunde uns wegen eines Schadens am Bauwerk auf Schadensersatz in Geld in Anspruch nehmen, können wir verlangen, dass uns die Beseitigung des Schadens übertragen wird. Werden wir wegen eines Schadens in Anspruch genommen, den auch ein Dritter zu vertreten hat, können wir vom Kunden verlangen, dass er sich gemeinsam mit uns außergerichtlich erst bei dem Dritten ernsthaft um die Durchsetzung seiner Mängelansprüche bemüht.

§ 10
Form

Alle Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu Verträgen und sonstige Willenserklärungen, insbesondere Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für Vereinbarungen, mit der die Schriftform abgedungen wird. Ausreichend zur Wahrung dieser Form ist die Abgabe von Erklärungen per E-Mail oder Telefax.

§ 11
Datenschutz

Wir sind berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden zu speichern, zu übermitteln, zu verändern und zu löschen. Der Kunde erhält hiermit Kenntnis gemäß § 33 BDSG.

§ 12
Referenzen

Soweit der Kunde keine anderslautende Weisung erteilt, sind wir berechtigt, den Kunden gegenüber Dritten sowie in der eigenen Werbung als Referenzadresse zu nennen.

§ 13
Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder lückenhaft sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Der Kunde und die Behrendt Planungs-Gesellschaft mbH verpflichten sich, in einem solchen Fall einer Bestimmung zuzustimmen, die dem Zweck der unwirksamen/lückenhaften Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

§ 14
Erfüllungsort, Mediation, Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Bielefeld.

Alle im Rahmen eines Vertragsverhältnisses mit dem Kunden auftretenden Konflikte werden bei Scheitern direkter Verhandlungen in einem Mediationsverfahren nach den Regeln der Mediationsordnung der DIRO-EWIV in Hamburg, Große Bleichen 32, 20354 Hamburg (Mediationsordnung DIRO) zu lösen versucht. Direkte Verhandlungen gelten als gescheitert, wenn beide Parteien sich hierüber einig sind oder wenn eine Partei unter Hinweis auf diese Klausel eine Verhandlungsfrist von vier Wochen gesetzt hat und diese Frist ohne Einigung verstrichen ist. Ausgenommen sind Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes. Bei Scheitern der Mediation ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Bielefeld.